April 2021

Hier kommt die Sonne!

Das Land Oberösterreich und der Bund unterstützen Solarenergie mit attraktiven Förderaktion.

Die Sonne ist die wohl größte Kraft der Natur – kostenlos, aber nicht umsonst! Denn unsere Solaranlagen sorgen für behagliches Warmwasser, und das mehr als kostengünstig! Und diese Kraft wird nun gefördert: Das Land OÖ unterstützt Solarenergie (4 bis 10 m²) mit € 1.750! Jeden weiteren m² mit € 175! Der Bund fördert – zusätzlich zur Landesförderung – ebenfalls neu errichtete Anlagen pauschal mit € 700,-!

Details zur Bundesförderung

Neben der prominenten Förderung für den Austausch von fossil betriebenen Heizungen setzt der Bund auch auf den Ausbau der Solarenergie. Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen auf Bestandsgebäuden für die Warmwasseraufbereitung und Beheizung. Die Baubewilligung für das private Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, muss vor dem Jahr 2006 erteilt worden sein.

Hier gilt eine Förderpauschale von € 700. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein.

Registrierung und Antragstellung:

Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend solange Budgetmittel zur Verfügung stehen bis 31.03.2022 möglich. Die Einreichung verläuft ausschließlich online in einem zweistufigen Verfahren. Nach erfolgreicher Planung der Anlage kann die Registrierung online erfolgen; die Fördermittel sind nun automatisch reserviert. Innerhalb 12 Wochen muss das Projekt fertig errichtet und abgerechnet werden, damit die Antragstellung erfolgen kann und die Förderstelle den Pauschalbetrag zur Auszahlung genehmigen kann.

Nähere Informationen gibt es hier: Bundesförderung Solarenergie

Details zur Förderung des Landes Oberösterreich

Zusätzlich zur Bundesförderung kann auch die Landesförderung beantragt werden.

Als Kriterien der Förderung gelten:

  • Mindestgröße der thermischen Solaranlage: 4 m² Bruttokollektorfläche
  • Der solare Ertrag muss erfasst und angezeigt werden.
  • Die Förderung kann unabhängig vom bestehenden Heizsystem beantragt werden.
  • Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.

Die Förderhöhe ist abhängig von der Bruttokollektorfläche (bzw. max. 50 % der förderfähigen Kosten):

  • Von 4 bis 10 m² à € 1750
  • 11 bis 19 m² à € 175/m²
  • Ab 20 m² à pauschal € 3.500

Auch für den Kollektortausch gibt es pauschal € 700,–.

Nach Durchführung des Projektes, spät. jedoch 6 Monate nach Ausstellung der Rechnung, kann der Förderantrag online gestellt werden.

Diese Förderung gilt bis 31. Juli 2022 bzw. solange Mittel vorhanden sind.

Nähere Infos gibt es hier: Landesförderung Solarenergie

Hinweis: Alle Angeben zu Förderungen erfolgen ohne Gewähr!