Raus aus dem Öl

Geförderte Nachhaltigkeit

Die „Raus aus dem Öl“-Förderung ist wieder verfügbar – damit wird der Umstieg auf nachhaltige Heiztechnik mit bis zu € 11.400 unterstützt!

Der Erfolgslauf des geförderten Heizungstausch geht weiter – der “Raus aus dem Öl”- Bonus der Bundesregierung wurde nicht nur neu aufgesetzt, sondern die Fördermittel auch deutlich aufgestockt. Damit soll die Offensive für Umweltschutz in der Haustechnik weiter vorangetrieben werden.

Mit bis € 7.500 unterstützt der Bund den Umstieg von Ölheizungen auf nachhaltige Energiesysteme wie Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen. Gemeinsam mit zusätzlichen Landesförderungen ist damit ein Zuschuss von bis zu € 11.400 für eine neue Heizung möglich.

Die Antragstellung ist ab sofort geöffnet – der Förderungsbeginn ist rückwirkend ab dem 01.01.2021 möglich!

Und so geht’s: Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Energieberatung mit dem OÖ Energiesparverband. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam die passende Lösung für Ihre persönliche Heizung, und planen die Realisierung der Anlage. Für die Förderung muss Ihr Projekt online unter www.raus-aus-öl.at registriert werden. Die Antragstellung muss dann spätestens 26 Wochen nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden; dazu benötigen Sie folgende Unterlagen: Rechnung, Endabrechnungsformular, Energieberatungsbestätigung oder gültiger Energieausweis und einen Meldezettel. Zu beachten ist, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss. Mit der Fertigstellung des Projektes können Sie auch die Landesförderung beantragen.

Auch wenn Registrierungen bis 31.12.2022 eingereicht werden können, raten wir, sich schnell zu informieren, zu beantragen und die Umwelt zu schützen – die Mittel sind auch trotz der Aufstockung begrenzt, und erfahrungsgemäß schnell erschöpft.

Mehr Infos zu nachhaltigen Wärmetechnologien finden Sie bei unseren Leistungen.

Gerne beraten wir auch telefonisch über die Sanierungsmöglichkeiten im Heizungsbereich.

Wir bitten zu beachten, dass wir zur Förderung lediglich eine beratende Leistung ohne Gewähr erbringen können – für die konkrete Abwicklung ist die fördernde Institution zuständig.

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